

Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte. Es begann in
frühgeschichtlicher Zeit mit Menschenopfern, um die Götter zu
besänftigen, um eine reiche Ernte und Schutz gegen Krankheiten von
ihnen zu erbitten. Schon unter den primitiven Völkern wurde zum Tode
verurteilt. Damals gab es noch keine niedergeschriebenen Gesetze.
Bei den Babyloniern gab es die ersten geschriebenen Gesetze, die die
Todesstrafe regelten - der Hammurabi-Code. Diese Gesetzgebung sah
die Todesstrafe für Diebstahl, Mord und Fehler bei der Arbeit vor.
Schon damals wurden Verbrechen gegen reiche, angesehene Menschen
wurden härter bestraft als Verbrechen gegen arme Menschen.
Im alten Griechenland war die Todesstrafe ebenfalls in Gebrauch.
Hier war es Sitte, dass die Familie des Opfers die Initiative
ergreifen musste, sollte der Täter hingerichtet werden.
Die Phönizier, ein See- und Handelsvolk aus Syrien entwickelte die
Kreuzigung, die dort um 1000 v. Chr. ihre Blütezeit erlebte Rom galt
in der alten Welt als Hauptstadt von Kultur, Philosophie und Künste.
Aber gerade römische Kaiser waren bekannt für strafrechtliche
Ausschweifungen in ihrem Machtrausch.
Im Europa des Mittelalters kamen große Machtkonflikte durch die
vielen Machthaber auf, die das Feudalsystem hervorbrachte. So hatten
auch viele die Macht, über Bestrafungen zu verfügen, selbst wenn es
um Verbrechen wie Mord ging. Hingerichtet wurde damals durch Köpfen,
Hängen, Ertränken und Folterung bis zum Tode.
Lange Zeit wurden in Europa Menschen aufgrund der von ihnen
vertretenen Meinung hingerichtet. Die Fusion von politischer und
religiöser Macht war während mehrerer Jahrhundert Grund dafür, dass
Menschen zum Tode verurteilt wurden, die sich kritisch gegenüber der
Kirche äußerten, das traf auch besonders Wissenschaftler. Die Zeit
der Inquisition ist hier besonders hervorzuheben.
In Frankreich wurde je nach sozialer Klasse verschieden
hingerichtet. Der einfache Bürger wurde gehängt, die Guillotine war
den Reichen vorbehalten. Hinzu kam eine Unterscheidung nach der
Schwere und Art der Tat. Das Rad kam bei schwersten Verbrechen zum
Einsatz, Verbrennen bei religiösen "Verbrechen" und Vierteilung bei
Verbrechen gegen den Staat. Während der Französischen Revolution
wurde die Guillotine als einzige Hinrichtungsmethode für alle
beibehalten.
Bis ins 19. Jahrhundert bildete die "Constitutio Criminalis Caroli"
Grundlage des Strafrechts in Mitteleuropa. Es war die
Gerichtsverordnung von Kaiser Karl V. und des Heiligen Römischen
Reiches. So bestand sie genauso aus germanische Traditionen wie auch
aus Bestandteilen des bereits wissenschaftlicheren italienischen
Strafrechts.
Die Todesstrafe in der "Carolina" war der Höhepunkt einer Reihe von
Verstümmelungsstrafen. Für unterschiedliche Verbrechen wurde
unterschiedlich hingerichtet. So wurden Brandstifter, Zauberer,
Hexen, Sodomiter und Kirchenräuber verbrannt; Verräter gevierteilt,
Mörder gerädert, Kindsmörderinnen lebendig begraben und gepfählt
oder ertränkt; Einbrecher erhängt, Totschläger, Räuber, Aufrührer
und Abtreiber enthauptet.
1838 wurde mit einem neunjährigen Brandstifter in England das letzte
Kind hingerichtet. Zu der Zeit stand in England noch auf 200
Tatbestände die Todesstrafe. Uruguay hatte sie bereits abgeschafft.
Selbst dem Abgeordneten Sir Robert Peel fiel 1830 auf, dass die
Todesstrafe in England häufiger zur Anwendung kam als in jedem
anderen Land der Welt. Allein in London gab es jährlich über 100
öffentliche Hinrichtungen.
Bis zum Ende des 18. Jahrhundert nahm die Todesstrafe einen breiten
Raum im Justizsystem ein, erst dann wuchs allmählich Widerstand. Die
am meisten bekannte Arbeit über die Ungerechtigkeit der Todesstrafe
kam damals vom italienischen Juristen Cesare Beccaria. In seinem
1764 erschienenen Werk "Die Delitti E Delle Pene" (Über Verbrechen
und Strafen) schrieb er über die Ineffektivität der Todesstrafe,
wenn es um die Vermeidung von Verbrechen geht und über mögliche
Justizirrtümer und kam schließlich zu der Überzeugung, die
Todesstrafe müsse abgeschafft werden. Beccaria's Arbeit wurde über
die Grenzen Italien bekannt und beeinflusste die Reformation der
Justizsystems.
Das 19. Jahrhundert brachte dann auch in vielen Ländern die
Abschaffung der Todesstrafe, die durch lebenslange Freiheitsstrafe
ersetzt wurde.
Quellen:
Internet-Library "History of Death Penalty";
"Geschichte der Folter und Todesstrafe" K. Farrington, F. Müller
"Streitfall Todesstrafe"